Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)


1. AGB Sprachunterricht

2. AGB Sprachreisen

3. AGB Übersetzungen

4. AGB Lektorate/Korrektorate


1. AGB Sprachunterricht


1.1. Wenn nicht anderweitig durch Sprachkultur Magdeburg verkündet, hat die Anmeldung zum jeweiligen Kurs mindestens 10 Tage vor Kursbeginn zu erfolgen. Nachgehend eingereichte Anmeldungen können nur bei offener Teilnahmekapazität berücksichtigt werden.

1.2. Die Anmeldung zum Kurs erfolgt per Email oder postalisch und ist verbindlich. Bei einem Rücktritt von der Anmeldung fallen die folgenden Gebühren an:

• vor Beginn des Kurses: Kursgebühr wird storniert; Bearbeitungsgebühr in Höhe von zwei Kurseinheiten wird vom Stornobetrag einbehalten

• nach Beginn des Kurses bis 50 % Kursteilnahme: die Hälfte des Kursbetrages wird nach formlosem Antrag erstattet

• nach Beginn des Kurses mehr als 50 % Kursteilnahme: keine Rückerstattung der Kursgebühr

1.3 Ein Recht auf individuelle Verlegung und Erstattung der Kursgebühren im Gruppenunterricht besteht nicht. Im Einzelunterricht und bei Firmen-Inhouse Kursen muss eine Verlegung des Unterrichts mindestens 48 Stunden vorher angezeigt werden. Andernfalls hat der Kursteilnehmende die Kursgebühr zu tragen.

1.4 Gemäß § 4 Ziffer 21 b) bb) UstG sind die Unterrichtsleistungen von der Umsatzsteuer befreit.

1.5 Wenn nicht anderweitig durch Sprachkultur Magdeburg verkündet, entspricht eine Unterrichtseinheit (UE) 45 Minuten.

1.6 Erfüllungsort des Sprachunterrichts ist Sprachkultur Magdeburg und die jeweiligen Firmenstandorte und Bildungsträger.


2. AGB Sprachreisen


• Sprachkultur Magdeburg Sprachreisen bieten als zusätzliches Bildungsangebot die Möglichkeit, im Unterricht erlernte Sprachfertigkeiten in einem Sprachpraktikum im Ausland zu vertiefen und zu erweitern. Sprachkultur Magdeburg übernimmt für den Ablauf dieser Fortbildung die organisatorische und pädagogische Betreuung.

• An- und Abreise wird durch Sprachkultur Magdeburg im Auftrag der Teilnehmenden organisiert und gebucht.

• Die Unterbringung im Hotel wird durch Sprachkultur Magdeburg im Auftrag der Teilnehmenden organisiert und gebucht. Die Unterbringung während des Sprachpraktikums erfolgt in Doppelzimmer. Unter Umständen kann in Absprache mit den Teilnehmenden auch eine Unterbringung in Dreibettzimmern erfolgen. Auf Wunsch kann gegen Aufpreis auch eine Belegung im Einzelzimmer gebucht werden.

• Die Kosten für die Sprachreise beinhalten die Anreise, Unterbringung und Betreuung während des Aufenthalts. Kosten für die sprachpraktischen Aktivitäten während des Aufenthalts (Tagesausflüge, Schloss-, Museums-, Theaterbesuche usw.) werden von den Teilnehmenden selbst getragen.

• Das Frühstück ist im Gesamtpreis inbegriffen, für die sonstige Verpflegung kommen die Teilnehmenden selbst auf.

• Individuelle Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen für das Ausland sind durch jeden Teilnehmer selbst abzuschlie0en.

• Im Falle einer Stornierung der Sprachreise, die 6 Wochen vor dem Beginn der Reise liegt, wird der Gesamtbetrag vollständig rückerstattet abzüglich einer nicht erstattbaren Reisekostenpauschale in Höhe von 150€. Sollte eine Stornierung nach diesem Zeitpunkt erfolgen, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des Gesamtpreises erhoben. Keine Stornierungsgebühren fallen an bei triftigen Gründen wie schwerer Krankheit oder Ähnlichem.

• Individuelle Reiserücktrittsversicherungen haben keine Gültigkeit und befreien nicht von der Stornierungsgebühr.

• Sollte sich die Gesamtteilnehmerzahl infolge von Stornierungen auf unter 7 reduzieren, behält Sprachkultur Magdeburg sich vor, die Sprachreise zu stornieren. In diesem wie auch in anderen Fällen des Nichtstattfindens der Sprachreise erhalten die Teilnehmenden den Gesamtbetrag vollumfänglich zurückerstattet.

• Die Preise sind Nettopreise. Gemäß §25 UstG erfolgt eine Differenzbesteuerung.


3. AGB Übersetzungen


• Sprachkultur Magdeburg (im Folgenden Auftragnehmer genannt) erfüllt im Auftrag von Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) Übersetzungsdienstleistungen.

• Die Auftragserteilung erfolgt postalisch oder per Email und beinhaltet die gewünschten Zielsprachen des Ausgangstextes sowie eventuell vereinbarte Abgabetermine.

• Ein bereits existierendes Glossar und Terminologiewünsche des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer berücksichtigt, sobald ihm diese kenntlich gemacht werden.

• Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Sofern mit dem Auftraggeber keine anderen Kriterien vereinbart wurden, erfolgt eine sinnerfassende Übersetzung des Ausgangstextes.

• Der Auftragnehmer verpflichtet sich auf Wunsch des Auftraggebers, die ihm im Zuge des Auftrags überlieferten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige Rücksprache Dritten zukommen zu lassen.

• Der Auftragnehmer kann zur Erfüllung des Übersetzungsauftrags die Dienste Dritter heranziehen. Eine vereinbarte Verschwiegenheitserklärung wird in diesem Fall an den Dritten weitergegeben.

• Die Berechnung des Preises richtet sich nach der Anzahl an Normzeilen (1 Normzeile = 55 Anschläge) und der Schwierigkeit des Ausgangstextes sowie der Sprachenkombination.

• Der vereinbarte Normzeilenpreis ist der Bruttopreis zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

• Nach Erfüllung des Auftrags stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen zu begleichen ist. Bei besonders umfangreichen Projekten behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, schon vor Beendigung des Projektes Zwischenrechnungen zu stellen.

• Es besteht eine Mindestauftragspauschale von 30€.

• Bei zurecht beanstandeten Mängeln in der Übersetzung hat der Auftraggeber das Recht, vom Auftragnehmer diese Mängel kostenfrei beseitigen zu lassen.

• Sollte eine Nachbesserung nicht mehr möglich sein, hat der Auftraggeber ein Recht auf Minderung, wobei die Haftung des Auftragnehmers den Mängeln angemessen sein soll und in jedem Fall auf die Höhe des jeweiligen Auftrags beschränkt bleibt.

• Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textpassagen zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

• Für die Abwicklung des Auftrags und alle weiteren geschäftlichen Transaktionen gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Magdeburg.

4. AGB Lektorate/Korrektorate


• Sprachkultur Magdeburg (im Folgenden Auftragnehmer genannt) erfüllt im Auftrag von Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) Lektorats- oder Korrektoratsdienstleistungen.

• Definition Korrektorat: Prüfen und Korrigieren des Textes hinsichtlich Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion.

• Definition Lektorat: Enthält alle Tätigkeiten des Korrektorats und zusätzlich die Überprüfung und das Redigieren des Originaltextes hinsichtlich:

-> Inhalt

-> Stringenz

-> Struktur

-> Stil

dem Zielpublikum, Zweck und der Art des Textes entsprechend.

• Die Auftragserteilung erfolgt postalisch oder per Email und beinhaltet die gewünschte Bearbeitung des Ausgangstextes sowie eventuell vereinbarte Abgabetermine.

• Ein bereits existierendes Glossar und Terminologiewünsche des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer berücksichtigt, sobald ihm diese kenntlich gemacht werden.

• Die Bearbeitung des Ausgangstextes wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt.

• Der Auftragnehmer verpflichtet sich auf Wunsch des Auftraggebers, die ihm im Zuge des Auftrags überlieferten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige Rücksprache Dritten zukommen zu lassen.

• Der Auftragnehmer kann zur Erfüllung des Lektorats-/Korrektoratsauftrags die Dienste Dritter heranziehen. Eine vereinbarte Verschwiegenheitserklärung wird in diesem Fall an den Dritten weitergegeben.

• Die Berechnung des Preises richtet sich nach der Anzahl an Normzeilen (1 Normzeile = 55 Anschläge) und der durch den Auftraggeber gewünschten Bearbeitung.

• Der vereinbarte Normzeilenpreis ist der Bruttopreis zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

• Nach Erfüllung des Auftrags stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen zu begleichen ist. Bei besonders umfangreichen Projekten behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, schon vor Beendigung des Projektes Zwischenrechnungen zu stellen.

• Es besteht eine Mindestauftragspauschale von 30€.

• Bei zurecht beanstandeten Mängeln am Lektorat/Korrektorat hat der Auftraggeber das Recht, vom Auftragnehmer diese Mängel kostenfrei beseitigen zu lassen.

• Sollte eine Nachbesserung nicht mehr möglich sein, hat der Auftraggeber ein Recht auf Minderung, wobei die Haftung des Auftragnehmers den Mängeln angemessen sein soll und in jedem Fall auf die Höhe des jeweiligen Auftrags beschränkt bleibt.

• Mängel, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textpassagen zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

• Für die Abwicklung des Auftrags und alle weiteren geschäftlichen Transaktionen gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Magdeburg.